Gutachter Herrischried

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Jürgen Meyer Herrischried

Jürgen Meyer

Bausachverständiger und Baugutachter

Alpenblickstraße 16
79737 Herrischried-Niedergebisbach
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Stuckateur
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastung TÜV ( Zertifikatsnr.69955)
  • Baubiologe IBN
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Claudia Meyer Herrischried

Claudia Meyer

Bausachverständige und Baugutachterin

Alpenblickstraße 16
79737 Herrischried-Niedergebisbach
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Zertifizierte Sachverständige für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastung TÜV (Zertifikatsnr. 68023)
  • Zertifizierte Bauschadenbewerterin Dekra ( Zertifikats-Registrier-Nr. : PC23401-010)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Herrischried stehen Ihnen:

  • Herr Jürgen Meyer
  • Frau Claudia Meyer
als Gutachter zur Verfügung.

Gutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Gutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Gutachter

Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Gutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Gutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Die Werbung mit dem Begriff Gutachter stellt eine Irreführung des Publikums dar, wenn es sich bei dem Gutachter nicht um eine besonders qualifizierte Person handelt.
  • Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist irreführend, wenn der Gutachter weder eine Meisterprüfung noch einen vergleichbaren Abschluss wie insbesondere die Prüfung als Diplomingenieur besitzt.
  • Wer sich als Gutachter bezeichnet, muss einen Sachverstand besitzen, der über das durchschnittliche Können und Wissen auf einem bestimmten Sachgebiet hinausgeht. 
  • Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist nicht zulässig, weil irreführend, wenn der betreffende Gutachter weder öffentlich bestellt noch des

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